Mitgliederversammlung am 21.03.2014
Einladung zur
Mitgliederversammlung
am Freitag, den 21.03.2014
um 19.30 Uhr im Schützenhaus Gernsdorf
(neben Sportplatz Henneberg-Arena Gernsdorf)
Tagesordnung:
- Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden und Feststellung der form- und fristgerechten
Einladung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit
Wahl des Protokollführers
Verlesen und Genehmigung des Protokolls der JHV vom 03.05.2013
Bericht des Kassenwarts
Bericht des Sportwartes
Entlastung des Vorstandes
Satzungsänderung
7.1. Bestellung einer/eines stellvertretenden Kassenwartin/Kassenwartes
(§ 10 Nr. 6 der Vereinssatzung)
7.2. Herabsetzung des Alters der Wählbarkeit der Jugendwartin/des Jugendwartes auf Vollendung des 16. Lebensjahres (§ 12 Nr. 4 der Vereinssatzung)
- Neuwahlen
· Erster Vorsitzender (bisher Hans Jürgen Raupach)
· Zweiter Vorsitzender und Schriftführer (bisher Sebastian Kuhlmann)
· Kassenwart (bisher Roland Zeppenfeld)
· stv. Kassenwart/Kassenwartin (bisher unbesetzt)
· Presse-, Werbe- und Kulturwart (bisher Volker Ax)
· Organisator (bisher Thorsten Lober)
· Jugendwart (bisher Manuel Solms)
· Jugendwartin (bisher Chantal Goergen)
· Zweiter Kassenprüfer (bisher Stefan Flecke)
- Verschiedenes
9.1. Vereinsjubiläum 2015
9.2. Erhöhung der Mitgliedsbeiträge
9.3. Sonstiges
Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 03.05.2014 wird gesondert mitgeteilt.
Hinweis gemäß § 12 der Vereinssatzung:
Stimmrecht und Wählbarkeit
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab vollendetem 16. Lebensjahr. Bei der Wahl von Ju-gendwart und Jugendwartin steht das Stimmrecht allen Mitgliedern des Vereins vom vollen-deten 14. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr zu.
Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Mitgliederversammlung, den Abtei-lungsversammlungen und der Jugendversammlung als Gäste jederzeit teilnehmen.
Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Das Stimmrecht eines Minderjährigen wird durch seine gesetzlichen Vertreter ausgeübt. Der Minderjährige kann persönlich ab-stimmen, wenn er vor Beginn der Abstimmung eine schriftliche Ermächtigung seiner gesetzli-chen Vertreter vorlegt.
Gewählt werden können alle volljährigen und voll geschäftsfähigen Mitglieder des Vereins.
Im Anschluss an die Mitgliederversammlung lassen wir den Abend bei einem kleinen Imbiss ausklin-gen. Getränke werden mit dem Schützenverein abgerechnet.
Hans Jürgen Raupach Gernsdorf, 03.03.2014
- Vorsitzender