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Einladung zur Mitgliederversammlung am 31.03.2017

Einladung zur Mitgliederversammlung am Freitag, den 31.03.2017 um 19.30 Uhr im Gasthof „Drei Eichen“, 57234 Gernsdorf, Drei-Eichen-Straße 10

Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit

  2. Wahl des Protokollführers und Bestimmung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

  3. Verlesen und Genehmigung des Protokolls der JHV vom 15.04.2016 (soweit erforderlich)

  4. Bericht des Kassenwarts

  5. Bericht des Sportwartes

  6. Aussprache zu den TOP 4 und 5

  7. Entlastung des Vorstandes

  8. Neuwahlen Erster Vorsitzender (bisher Hans Jürgen Raupach) Zweiter Vorsitzender und Schriftführer (bisher Sebastian Kuhlmann) Kassenwart (bisher Rainer Teschner) stv. Kassenwart/Kassenwartin (bisher Daniela Chadt-Broszat) Presse-, Werbe- und Kulturwart (bisher Volker Ax) Organisator (bisher Thorsten Lober) Jugendwart (bisher Jonas Baumbach) Jugendwartin (bisher Natalie Raupach) Zweiter Kassenprüfer (bisher Rolf Lehmann)

  9. Sonstiges - keine weiteren Beiträge eingegangen

Hinweis gemäß § 12 der Vereinssatzung:

Stimmrecht und Wählbarkeit

  1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab vollendetem 16. Lebensjahr. Bei der Wahl von Jugendwart und Jugendwartin steht das Stimmrecht allen Mitgliedern des Vereins vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr zu.

  2. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Mitgliederversammlung, den Abteilungsversammlungen und der Jugendversammlung als Gäste jederzeit teilnehmen.

  3. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Das Stimmrecht eines Minderjährigen wird durch seine gesetzlichen Vertreter ausgeübt. Der Minderjährige kann persönlich abstimmen, wenn er vor Beginn der Abstimmung eine schriftliche Ermächtigung seiner gesetzlichen Vertreter vorlegt.

  4. Gewählt werden können alle volljährigen und voll geschäftsfähigen Mitglieder des Vereins. Das Mindestalter für die Wahl der Jugendwartin/des Jugendwartes ist das 16. Lebensjahr

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung besteht bei einer kleinen Stärkung noch Gelegenheit zu privatem Gesprächs- und Informationsaustausch. Ich wünsche der Versammlung schon jetzt einen guten Verlauf.

Hans Jürgen Raupach Gernsdorf, 17.03.2017 1. Vorsitzender

18.03.2017

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